Unternehmer des Jahres MV 2019

Die Zukunftsmacher räumen ab

 
Die Gewinner wurden in den drei Kategorien „Unternehmerpersönlichkeit“, „Unternehmensentwicklung“ sowie „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“ ausgezeichnet. 
 
Träger des landesweiten und branchenübergreifenden Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die drei Industrie- und Handwerkskammern in MV, die beiden Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern (VUMV).
 
Wir als mwh-Gruppe, mit unseren beiden Steuerberatungskanzleien in Stralsund und Neustrelitz, freuten uns als Finalist(!) in der Kategorie „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“. 
 
 
 
DIE ZUKUNFTSMACHER "räumen ab" (!)
 
Gewinner in der Kategorie "Unternehmerpersönlichkeit" ist Steffen Himstedt (l. im Bild) - Geschäftsführer der Trebing & Himstedt Prozessautomation GmbH & Co. KG und gemeinsam mit Daniel Hirsch Führungsmitglied bei den Zukunftsmachern MV
 
 
„Trebing & Himstedt ist eine Erfolgsgeschichte aus Mecklenburg-Vorpommern. Das national und international erfolgreiche Unternehmen ist bis heute in der Region verwurzelt.
 
Es verfolgt einen soliden und kontinuierlichen Wachstumskurs. Steffen Himstedt hat stets ein offenes Ohr für seine Angestellten. Eine familienbewusste Personalpolitik, seine unternehmerische Verantwortung und das intensive Engagement für die Fachkräftesicherung und Weiterentwicklung der Unternehmenskultur sind Teil des Erfolges.
 
Darüber hinaus engagiert er sich in vielen Initiativen und Vereinen ehrenamtlich. Aufgrund des hohen gesellschaftlichen Engagements wird Steffen Himstedt von vielen Wegbegleitern sehr geschätzt“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

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Bisherige Beiträge

Die Regelung des Bundesfinanzministeriums bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in Registrierkassen einzubauen, ist für viele Unternehmen in der aktuellen Situation kaum fristgerecht umsetzbar. 

Daher hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern eine Härtefallregelung geschaffen die sie hier nachlesen können.

Beispiel: Wie sieht eine Rechnung für Anzahlungen mit dem abgesenkten Steuersatz ab dem 01.07.2020 aus?

BFM Entwurf Schreiben - Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.Juli 2020

Steuersatzkurve im Gastronomiebereich

 

Der „Unternehmer des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde in diesem Jahr zum zwölften Mal vergeben.