Merkblatt zur Kassenführung vom 01.01.2020
Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung - Finanzministerium Mecklenburg Vorpommern
Mit Datum vom 01.01.2020 hat das Finanzministerium ein neues Merkblatt mit den aktuellen gesetztlichen Anforderungen herausgegeben.
Dies betrifft insbesondere Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Bargeldbereich ab dem 01.01.2020. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit Bargeschäften geben.
Die wichtigsten Themeninhalte:
- Einzelaufzeichnungspflicht
- Aufbewahrungspflicht
- Verfahrensdokumentation
- Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystem
- offene Ladenkasse
- Datenzugriff der Finanzverwaltung
- Kassen-Nachschau
- Folgen von Mängeln
- Weitere Informationen
Wenn Sie hierzu Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
*Bildquelle: pixabay
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