Merkblatt zur Kassenführung vom 01.01.2020

Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung - Finanzministerium Mecklenburg Vorpommern

 

Mit Datum vom 01.01.2020 hat das Finanzministerium ein neues Merkblatt mit den aktuellen gesetztlichen Anforderungen herausgegeben.

Dies betrifft insbesondere Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Bargeldbereich ab dem 01.01.2020. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit Bargeschäften geben.

Die wichtigsten Themeninhalte:

  1. Einzelaufzeichnungspflicht
  2. Aufbewahrungspflicht
  3. Verfahrensdokumentation
  4. Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystem
  5. offene Ladenkasse
  6. Datenzugriff der Finanzverwaltung
  7. Kassen-Nachschau
  8. Folgen von Mängeln
  9. Weitere Informationen

Wenn Sie hierzu Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

 

*Bildquelle: pixabay

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Bisherige Beiträge

Die Regelung des Bundesfinanzministeriums bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in Registrierkassen einzubauen, ist für viele Unternehmen in der aktuellen Situation kaum fristgerecht umsetzbar. 

Daher hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern eine Härtefallregelung geschaffen die sie hier nachlesen können.

Beispiel: Wie sieht eine Rechnung für Anzahlungen mit dem abgesenkten Steuersatz ab dem 01.07.2020 aus?

BFM Entwurf Schreiben - Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.Juli 2020

Steuersatzkurve im Gastronomiebereich

 

Der „Unternehmer des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde in diesem Jahr zum zwölften Mal vergeben.