Fristverlängerungen für Coronahilfen

Fristverlängerungen für Coronahilfen

Die Bundessteuerberaterkammer teilte durch ein aktuelles Rundschreiben mit, dass die Forderungen des Berufsstandes für eine Verlängerung der Antragsfristen für die staatlichen Hilfsprogramme akzeptiert wurden.


Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird um zwei Monate verlängert, also auf den 31.03.2021.


Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe wurde um drei Monate bis zum 30.04.2021 verlängert.

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Bisherige Beiträge

Die Regelung des Bundesfinanzministeriums bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in Registrierkassen einzubauen, ist für viele Unternehmen in der aktuellen Situation kaum fristgerecht umsetzbar. 

Daher hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern eine Härtefallregelung geschaffen die sie hier nachlesen können.

Beispiel: Wie sieht eine Rechnung für Anzahlungen mit dem abgesenkten Steuersatz ab dem 01.07.2020 aus?

BFM Entwurf Schreiben - Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.Juli 2020

Steuersatzkurve im Gastronomiebereich

 

Der „Unternehmer des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde in diesem Jahr zum zwölften Mal vergeben.