Corona-Virus - Absenkung der Umsatzsteuer zum 01.07.2020

Absenkung der Umsatzsteuer zum 01.07.2020

Liebe Mandanten, 

zur Bewältigung der Corona-Krise hat sich die Große Koalition auf ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket geeinigt.

Ein zentrales Element zur Stärkung der Konjunktur und Wirtschaftskraft soll dabei die befristete Absenkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % sowie von 7 % auf 5 % vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 darstellen. Die geplante Änderung ist vom Gesetzgeber zwar noch nicht umgesetzt worden, allerdings führt die Absenkung der Umsatzsteuersätze zu kurzfristigem Handlungsbedarf in Unternehmen, da Systeme und Prozesse angepasst werden müssen. 

Die Aspekte die jetzt beachtete werden müssen können Sie im Mandantenrundschreiben des Steuerberaterverbandes Mecklenburg Vorpommern e.V. nachlesen. 

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Bisherige Beiträge

Die Regelung des Bundesfinanzministeriums bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in Registrierkassen einzubauen, ist für viele Unternehmen in der aktuellen Situation kaum fristgerecht umsetzbar. 

Daher hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern eine Härtefallregelung geschaffen die sie hier nachlesen können.

Beispiel: Wie sieht eine Rechnung für Anzahlungen mit dem abgesenkten Steuersatz ab dem 01.07.2020 aus?

BFM Entwurf Schreiben - Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.Juli 2020

Steuersatzkurve im Gastronomiebereich

 

Der „Unternehmer des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde in diesem Jahr zum zwölften Mal vergeben.