Business Coach Daniel Hirsch

 

Daniel Hirsch hat seine Ausbildung zum Business Coach erfolgreich abgeschlossen und wurde kürzlich dafür vom EMCC Deutschland zertifiziert.

 

Der European Mentoring and Coaching Council (Verband) beinhaltet dabei eines der europaweit höchsten und besten Ausbildungsstandards im Bereich des Coaching und Mentoring. Der Schwerpunkt liegt dabei auch auf der Formulierung ethischer Grundsätze und berufsständischer Verhaltenskodizes.

 

Business Coach - der Partner für Führungskräfte!

Daniel Hirsch hilft Unternehmen und Führungskräften bei der bewältigen von Problemen, mit denen Sie oft alleine dastehen. 

Durch spezielle Kompetenzen betrachtet er Dinge von Außen, als Dritter und kann dann als Sparrings-Partner eine wichtige Stütze sein. Er arbeitet gemeinsam mit Führungskräften Stärken des Unternehmens heraus, um auch in schwierigen Zeiten einen kühlen Kopf zu bewahren.

 

Daniel Hirsch als Ihr Business Coach ist keineswegs nur eine Stütze in schwierigen Zeiten, sondern kann gerade durch seine langjährige Unternehmererfahrung eine effektive Unterstützung, auch in starken Zeiten, sein!  

 

Die Aufgabe eines Business Coach ist nicht die klassische Beratung, viel mehr geht es um ganzheitliche Unterstützung, um Unternehmensbegleitung und insbesondere um den Bereich der Persönlichkeitsanalyse und Entwicklung der Führungskräfte im Unternehmen.

 

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Bisherige Beiträge

Was sollten Sie bei der Einstellung von geringfügig Beschäftigten (Minijobbern) beachten?
Nach wie vor erfreut sich die Beschäftigung von Minijobbern bei Arbeitgebern großer Beliebtheit. Mit Hilfe unserer Infografik erkennen Ihre Mandanten, welche sozialversicherungsrechtlichen Sonderregelungen sie als Arbeitgeber beachten müssen und wie sie sich vor Sozialversicherungs- bzw. Steuerprüfungen und entsprechenden Nachzahlungen schützen.

Haben Sie als Kassenbetreiber derzeit ganz andere Sorgen als die Vorschriften der ordnungsgemäßen Kassenführung, ist dieses Thema aktueller als je zuvor. Denn am 31.03.2021 ist auch die allerletzte Fristverlängerung der Bundesländer ausgelaufen, so dass nun die meisten elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein müssen.

Mit der fortschreitenden Corona-Krise wird Homeoffice ein immer größeres Thema. Mitarbeitern können Mehrkosten entstehen, die nur schwierig steuerlich geltend gemacht werden können. Entsprechendes gilt für Unternehmer, die coronabedingt ins Homeoffice ausweichen müssen. In unserer Infografik erfahren Ihre Mandanten, ob und wie sie von der Homeoffice-Pauschale profitieren können.

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Die Bundessteuerberaterkammer übermittelte aufgrund der zwischenzeitlich geführten Diskussion Hinweise für die beihilferechtliche Höchstgrenze der "Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020" in der Überbrückungshilfe II.

Lesen Sie hier mehr dazu.

Die Bundessteuerberaterkammer teilte durch ein aktuelles Rundschreiben mit, dass die Forderungen des Berufsstandes für eine Verlängerung der Antragsfristen für die staatlichen Hilfsprogramme akzeptiert wurden.


Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird um zwei Monate verlängert, also auf den 31.03.2021.


Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe wurde um drei Monate bis zum 30.04.2021 verlängert.

Diese FAQ´s erläutern wesentliche Fragen zur Handhabung der "Novemberhilfe". Sie sind als Hintergrundinformationen für Antragsteller bzw. Steuerberater gedacht.

Inhalt:

1. Wer bekommt Novemberhilfe?

2. Wie viel Novemberhilfe wird gezahlt?

3. Wie läuft die Antragsstellung?

4. Verhältnis zu anderen Leistungen

5. Sonderfälle

Deutscher Steuerberaterverband e.V. - Corona: Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten

Die Ausbreitung des Coronavirus beeinflusst zusehends das tägliche Leben. Nicht nur gesundheitlich; auch wirtschaftlich.

Die Bundesregierung hat bereits erste Maßnahmenpakete beschlossen, die die Auswirkungen des Coronavirus abfedern sollen. Mit weiteren Erleichterungen ist zu rechnen.

Hier finden Sie die DStV-Übersicht welche noch einmal wesentliche Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten zusammenfasst. 

 

 

Taxi- und Mietwagenunternehmen haben als Unternehmen der Bargeldbranche besonderen Aufzeichnungspflichten zu beachten.

Gern stellen wir Ihnen hier das aktualisierte Merkblatt des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern für Taxi- und Mietwagenunternehmen zur Verfügung.